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Ist Ihr Betrieb ausschließlich in Deutschland tätig und verwenden Sie noch Warnzeichen nach BGV A8, können Sie diese unter Umständen weiterhin nutzen und sind nicht zu einer Umrüstung verpflichtet. Zur Sicherstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes Ihrer Mitarbeiter ist jedoch eine Gefährdungsbeurteilung notwendig.
In international agierenden Unternehmen und Neubauten bzw. Arbeitsstätten, in denen vor kurzem wesentliche Änderungen vorgenommen wurden, ist die Beschilderung nach den aktuellen ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 jedoch verpflichtend.
Da es zwischen den Piktogrammen nach unterschiedlichen Normen zu Abweichungen kommen kann, ist die simultane Verwendung von Sicherheitszeichen nach beiden Vorschriften nicht gestattet. Das bedeutet für Sie: Nutzen Sie bereits ein oder mehrere Schilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010, sollten Sie auch die restlichen Schilder in Ihrem Betrieb gegen Sicherheitsschilder nach der aktuellen Norm austauschen.
Da die Warnschilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 nicht nur die Sicherheit verbessern, sondern den Arbeitgeber auch im Falle eines Unfalls absichern, empfehlen wir bei Safety Sign Solutions Ihnen die Verwendung von Schildern nach der aktuellen Norm.