Warnzeichen werden gemäß der aktuellen ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 als schwarzes Piktogramm auf einem dreieckigen, gelben Schild mit einem schwarzen Rand dargestellt. Da die Sicherheitskennzeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 mittels Piktogrammen europaweit verständlich sind, besitzen sie keinen Text.
Unsere Warnschilder bieten wir je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Ausführungen an: als selbstklebende PVC Folie auf dem Bogen oder der Rolle, als widerstandsfähiges Hart-PVC oder als feuerfestes Aluminium. Da auch die Schildergrößen entsprechend der nötigen Erkennungsweiten vorgeschrieben sind, bieten wir Ihnen in unserem Onlineshop die einzelnen Warnzeichen in mehreren Größen an.
Überall dort im Betrieb, wo Gefahren nicht vollständig beseitigt werden können, weisen Warnzeichen auf Gefährdungen und Hindernisse im Betrieb hin und warnen zum Beispiel vor ätzenden Stoffen, heißen Oberflächen oder allgemein vor einer Gefahrenstelle. Sie erhöhen damit die Achtsamkeit der Mitarbeiter und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Die korrekte Sicherheitsbeschilderung hat jedoch nicht nur die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zum Zweck, sie sichert den Unternehmer auch im Falle eines Unfalls ab.
Die genormten Warnhinweise sind ohne Text leicht zu verstehen. Kombischilder können jedoch den warnenden Charakter der Symbole mit einem zusätzlichen Text unterstreichen und detaillierte Hinweise zur Gefahrenquelle liefern.
Darüber hinaus finden Sie in unserem Sortiment Kombischilder, die neben dem Warnzeichen ein passendes Verbots- oder Gebotszeichen mit dem entsprechenden Text aufweisen. In diesem Fall warnt die obere Hälfte des Schildes vor Gefahren, während die untere Hälfte zur Umsetzung der nötigen Schutzmaßnahmen auffordert. Finden Sie in unserem Onlineshop nicht das passende Warnschild, nutzen Sie gerne die Möglichkeit der Individuellen Kennzeichnung, um Ihr eigenes Warnschild Ihren Wünschen entsprechend von uns anfertigen zu lassen.
Zusätzlich zu den Warnzeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 und BGV A8 finden Sie in unserem Sortiment auch einige praxisbewährte Warnschilder. Diese sind in keiner Norm aufgeführt, haben sich in der Praxis aber dennoch als nützlich erwiesen.
Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das nur in Deutschland agiert und bisher ausschließlich Warnschilder nach BGV A8 nutzt, dürfen Sie diese ohne Probleme nach einer Gefährdungsbeurteilung zum Nachweis ausreichender Sicherheits- und Schutzmaßnahmen weiterhin verwenden. Sobald Sie jedoch eines oder mehrere Schilder nach den aktuellen ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 in Ihrem Betrieb angebracht haben, sind Sie dazu angehalten, auch die übrigen Schilder nach der neuesten Norm zu ersetzen. Eine simultane Nutzung von normgerechten Schildern nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 und BGV A8 ist nicht vorgesehen. Auch internationale Unternehmen und Neubauten sollten stets Sicherheitszeichen nach der aktuellen Norm aufweisen.