Befindet sich auf dem Betriebsgelände ein zugehöriger Parkplatz, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine ausreichende Kennzeichnung mit den entsprechenden Parkplatzschildern durchzuführen, um eine verkehrssichere Nutzung zu ermöglichen. Dazu gehört unter anderem das Kennzeichnen von Besucherparkplätzen, Kundenparkplätzen, sowie Behindertenparkplätzen. Wir bieten Ihnen die Parkplatzkennzeichnung in verschiedenen Größen an: vom Parkplatzschild „P“ in blau mit und ohne Text über Reservierungsschilder für Lieferanten oder die Geschäftsleitung bis hin zu Schildern mit individuellem Wunschtext.