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Verbotsschilder gehören zu den Sicherheitszeichen, die zur Arbeitssicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter beitragen und daher in den meisten Betrieben vorgeschrieben sind. Sie verweisen Mitarbeiter und Besucher auf die Verbote innerhalb des Betriebsgeländes und schützen sie vor vermeidbaren Unfällen.
Seit März 2013 ist die ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 in Kraft getreten. Die Sicherheitskennzeichen nach BGV A8 sollten daher nur noch nach einer Gefährdungsbeurteilung zur Sicherstellung eines ausreichenden Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb verwendet werden.
Sind Sie bereits im Besitz eines oder mehrerer Schilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 oder tauschen Sie auf Ihrem Gelände ein Verbotszeichen gegen eines nach der neuesten Norm aus, sind Sie dazu angehalten, auch die restlichen Sicherheitsschilder in Ihrem Unternehmen entsprechend der aktuellen Norm zu ersetzen. Eine Vermischung von Schildern nach der alten BGV A8 und der aktuellen ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 ist nicht abgesichert, da geringe Unterschiede in den Piktogrammen zu Unklarheiten und Verständigungsproblemen führen können.
Auch international agierende Unternehmen und Neubauten sind zur Verwendung von Sicherheitsschildern nach ASR A1.3 / ISO 7010 verpflichtet.
In dem Sortiment der Safety Sign Solutions bieten wir Ihnen eine Auswahl an Verbotsschildern nach der BGV A8 in verschiedenen Größen und Materialien an, empfehlen Ihnen im Zweifel aber dennoch zum Einsatz der Sicherheitsschilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010.
Bei Fragen zu unseren Produkten oder der Gültigkeit Ihrer Schilder kontaktieren Sie uns gerne.