Die BGV A8 ist die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Im März 2013 wurde sie durch die ASR A1.3 abgelöst. Sie dürfen die Sicherheitszeichen nach der alten Vorschrift BGV A8 zwar weiterhin verwenden, allerdings ist dann eine Gefährdungsbeurteilung zur Sicherstellung eines ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzes notwendig. Auch eine Vermischung der Schilder nach BGV A8 und ASR A1.3 ist zu vermeiden, da die Unterschiede zwischen den Sicherheitszeichen zu Missverständnissen und Unsicherheiten führen können. Eine Umrüstung auf die aktuellen Schilder nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 ist daher empfehlenswert.
Die Rettungszeichen gibt es in verschieden Materialien und Größen sowie als langnachleuchtendes Produkt.
BGV A8: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb. Im März 2013 durch die ASR A1.3 abgelöst.