Persönliche Schutzausrüstung

Als PSA wird jede Ausrüstung bezeichnet, die den Träger vor Verletzungen schützen und so die Arbeitssicherheit erhöhen soll. Das Tragen von zweckmäßiger PSA ist Pflicht bei allen Tätigkeiten, die Gesundheitsschäden hervorrufen können. Welcher Arbeitsschutz in welchen Fällen notwendig ist, regelt in Deutschland die PSA-Benutzungsverordnung. Zur PSA gehören folgende Ausrüstungen: Schutzhelme Gehörschutz Schutzbrille Atemschutzmaske Sicherheitshandschuhe Arbeitsbekleidung Sicherheitsschuhe
  1. Gehörschutz
    Gehörschutz
  2. Schutzhelme
    Schutzhelme
  3. Schutzbrillen & Gesichtsschutz
    Schutzbrillen & Gesichtsschutz
  4. Mund- & Atemschutz
    Mund- & Atemschutz
  5. Arbeitsschutzkleidung
    Arbeitsschutzkleidung
  6. PSA Aufbewahrungssysteme
    PSA Aufbewahrungssysteme