In unserem Onlineshop bieten wir Ihnen neben den Gebotszeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 auch die Gebotszeichen der BGV A8.
Diese Gebotsschilder nach BGV A8 sollten jedoch nur in Unternehmen Verwendung finden, die ausschließlich in Deutschland agieren und in denen diese Beschilderung bereits genutzt wird. Zur weiteren Anwendung der alten Kennzeichnung nach BGV A8 ist jedoch in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsschutzes notwendig. In international agierenden Unternehmen und in Neubauten bzw. Arbeitsstätten, in denen kürzlich wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind, ist hingegen die Verwendung von Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 verpflichtend. Auch eine Vermischung von alter und neuer Verordnung ist zu vermeiden, da sich die Piktogramme geringfügig voneinander unterscheiden und es daher zu Unsicherheiten und Verständigungsproblemen kommen kann.
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