Laut Gesetzgebung müssen Notausgänge immer frei und leicht zu öffnen sein. Sie dürfen nicht verschlossen werden, um im Notfall den gefährdeten Bereich schnellst möglichst verlassen zu können.
Türwächter verhindern die unsachgemäße Nutzung von Rettungstüren, können aber trotzdem mit einer einzigen Betätigung die Tür freigeben, um ein sicheres Entkommen zu gewährleisten.
Je nach Türwächter wird die Türklinke durch Betätigen oder durch das Kippen des Türwächters zur Seite freigegeben. Durch die Notöffnung wird ein deutliches akustisches Dauersignal ausgelöst, das auf die Gefahr oder auf die unbefugte Nutzung der Tür hinweist. Berechtigte Personen können die Tür mit einem Schlüssel alarmfrei öffnen.
Die Fluchttürhaube wird an Türklinken oder Fenstergriffen befestigt um eine unbefugte Nutzung zu verhindern. Um den Griff freizugeben wird im Notfall die Haube abgeschlagen oder zur Seite gedrückt. Dabei zerbrechen die roten Oberplatten und die grüne Unterplatte kommt zum Vorschein. Das grüne Plättchen signalisiert schon von Weitem, dass die Tür frei ist.